KONKRET
Was kann durch den Fond bezuschusst werden?
Der Fond WEITERHORIZONT hat das Ziel, im Kirchenbezirk Bad Urach-Münsingen Gemeinden, Distrikte und Initiativen zu ermutigen und dabei zu fördern, innovative missionale Schritte zu wagen, um Gemeinde lokal vor Ort und in der Region anders und neu zu gestalten.
Diesen Weg verstehen wir als einen geistlichen Prozess, in dem wir damit rechnen und darum bitten, dass Gottes Geist in und durch uns Neues wachsen lässt.
Es geht um die Erprobung und das Betreten neuer Räume, Gemeinde zu leben auf einem oder mehrerer der folgenden Wege:
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neue Modelle und Initiativen, die neue Zugänge öffnen, Kirche zu erleben und sich mit ihr zu identifizieren (Heimat finden).
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Modelle und Initiativen, die neue Impulse setzen, wie Verkündigung Kirchendistanzierte mit dem Evangelium erreicht.
Dies geschieht durch- Ermutigung und Befähigung von Christinnen und Christen, innerhalb und außerhalb der Gemeinde ihren Glauben (mit-)zuteilen,
- neue Formen, Wege und Orte der Verkündigung.
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Modelle und Projekte, in denen Gemeinden ihre Umgebung (Kommune, Nachbarbarschaft, soziale Brennpunkte) dienend in den Blick nehmen und den Glauben so leben, dass dabei Grenzen überschritten werden.
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gemeinsame Aufgaben, über die mehrere Kirchengemeinden zu einem neuen Miteinander finden.
Kriterien
Förderfähig sind Projekte, die diese fünf Kriterien erfüllen:
- Projekte, die neue, innovative Ideen und Schritte, die mutig und ohne Erfolgszwang gehen.
"Innovativ" bedeutet nicht nur, Dinge zum ersten Mal zu denken und zu tun, sondern auch bereits Bestehendes oder an anderem Ort Bekanntes am eigenen Ort, in einem neuen Setting erstmals oder anders als bisher zu denken und zu tun. - Anstöße und Projekte, die ein- bzw. angebunden sind an eine Kirchengemeinde oder einen Distrikt
- Projekte, die durch WEITERHORIZONT beraten oder begleitet werden,
- Modelle, bei denen die Bereitschaft vorhanden ist, gemachte Erfahrungen auszuwerten und weiterzugeben,
- Modelle, die durch eigene Mittel mitfinanziert werden. Das Vergabegremium behält sich vor, das Einbringen von eigenen Mitteln einzufordern
Keine Förderung ist möglich für:
- Zuschüsse zu regulären Personalkosten oder unbefristeten Stellen,
- Zuschüsse zu den regulären Haushalts-, Bau oder Betriebskosten
Antrag - Infos & Download
Fristen
Kirchengemeinden oder Distrikte können jederzeit Anträge in den Dekanatämtern mit dem dafür vorgesehenen Vordruck einreichen.
Vergabe
Die Anträge werden vom Projektteam WEITERHORIZONT geprüft und bewertet. Anschießend werden alle Anträge im KBA beraten und beschlossen.
In der Herbstsynode wird jeweils über die Vergabe neuer Projekte und die Entwicklung bisher geförderter Projekte berichtet.
Geförderte Projekte werden darüber hinaus auf der Homepage WEITERHORIZONT vorgestellt.
Rückfragen und Beratung im Vorfeld durch Projektpfarrer Gruhler ist Voraussetzung für den Antrag.